Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von eloquium GmbH

I. Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller zwischen der eloquium GmbH (eloquium) und ihren Auftraggebern (Auftraggeber bzw. Auftraggebern) geschlossenen Verträge (Vertrag bzw. Verträge).

(2) Die AGB gelten ausschließlich. Von den AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers haben Gültigkeit, wenn eloquium diese ausdrücklich schriftlich anerkennt

II. Geschäftstätigkeit

eloquium bietet Agenturleistungen für Geschäftskunden. Die Dienstleistungen gliedern sich in die Bereiche:

(1) Digitale Medien: Analyse, Design und Programmierung von Webseiten und Onlineshops, Imageberatung und -pflege im Web, Suchmaschinenanalyse, Beratung und Durchführung von Suchmaschinenoptimierung, Beratung, Management und Pflege von SEM-Kampagnen.

(2) Informationstechnik: Lieferung von Hard- und Software, Erbringung von Service- und Pflegeleistungen für Hard-, Software und Netzwerke, Support- und Beratungsleistungen, Cloudlösungen, Hosting von Softwareprodukten, Software-Integration, Einrichten von Software aller Art, Anpassung von Software entsprechend den Kundenanforderungen

(3) Unternehmensdesign: Entwicklung und Umsetzung von Designs, Ergänzung oder Vervollständigung vorhandener Gestaltungselemente.

(4) Printmedien: Erstellen von Logos, Design und Satz von Printmaterialien wie Flyer, Broschüren und Kataloge. Erstellen druckfähiger Unterlagen.

(5) Darüber hinaus werden Leistungen in folgenden übergreifenden Bereichen geboten: Analyse und Beratung, Schulungen

III. Angebot und Vertragsabschluss

(1) Sämtliche Angebote von eloquium sind unverbindlich und freibleibend.

(2) Verträge bedürfen der Schriftform. Die Rücksendung eines von eloquium erstellten und vom Auftraggeber unterschriebenen unveränderten Angebotes per Fax oder Brief ist ausreichend und bindend.

(3) Mündliche Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

IV. Leistungserstellung

(1) Während der Ausführung der Leistungen verpflichtet sich eloquium, sämtliche Arbeiten gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt im dafür vorgesehenen und dem Auftraggeber kommunizierten Zeitraum durchzuführen. eloquium bietet ausschließlich Dienstleistungen an. Die Erbringung von Werkverträgen wird ausdrücklich ausgeschlossen.

(2) eloquium wird in keinem Fall mit Unternehmen, Einzelpersonen oder Auftraggebern zusammenarbeiten, die Websites mit nach deutschem Recht gesetzes- bzw. sittenwidrigen Inhalten betreiben. Der Auftraggeber versichert mit Vertragsunterschrift, dass die zu vermarktende Website keine nach deutschem Recht gesetzes- bzw. sittenwidrigen Inhalte enthält.

(3) Der Auftraggeber versichert, dass die Nutzung seiner Website nicht Kennzeichenrechte Dritter oder sonstige Rechte Dritter verletzt.

(4) eloquium ist berechtigt, Subunternehmer zu beauftragen.

(5) Für den Fall einer absichtlichen oder unabsichtlichen Veränderung an der Website und/oder am Webserver des Auftraggebers durch den Auftraggeber oder Dritte, die zur Veränderung oder Verschwinden von Websites, einzelnen Webseiten oder Verlinkungen führen, die im Rahmen der Leistungserbringung optimiert und/oder erstellt wurden, ist eloquium von jeder Ergebnispflicht befreit.

(6) Sollte die Erbringung von vertragsgemäßen Leistungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstigen nicht von eloquium zu vertretenden Umständen unmöglich sein, besteht für die Dauer dieser Ereignisse keine Pflicht zur Leistungserbringung. Hierzu zählen insbesondere aber nicht ausschließlich höhere Gewalt, die fehlende Funktionsfähigkeit von Telefonleitungen und des Internets, Stromausfälle sowie Ausfälle von nicht im Einflussbereich von eloquium stehenden Servern. Hierzu zählt auch, wenn Zulieferer oder sonstige Dritte ohne grobes Verschulden von eloquium nicht ordnungsgemäß geliefert haben oder weil die von diesen gelieferte Software oder Dienstleistungen nicht ordnungsgemäß funktionieren und eloquium aufgrund dessen seine Verpflichtungen nicht erfüllen kann.

(7) eloquium stehen alle urheberrechtlichen Nutzungsbefugnisse an den von ihr erstellten Seiten Inhalten und Schriftstücken zu, soweit sie nicht ausdrücklich im Vertrag dem Auftraggeber eingeräumt sind.

(8) eloquium ist berechtigt, zu Beginn der Leistungserbringung über das Vertragsverhältnis nach außen per Pressemitteilung zu kommunizieren sowie das Projekt oder den Kunden in seine Referenzliste für Präsentations- oder Werbezwecke aufzunehmen. Ausgeschlossen hiervon sind Informationen über den Vertragswert.

V. Mitwirkungs- und Informationspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle im Vertrag genannten und notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit eloquium die vertragliche Leistung ordnungsgemäß beginnen und/oder durchführen kann. Insbesondere wird er alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Daten, Datenbanken und/oder Informationen zur Verfügung stellen.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle von eloquium erbrachten Leistungen unverzüglich zu untersuchen und Mängel schriftlich zu rügen. Nimmt eloquium auf Aufforderungen des Auftraggebers eine Fehlersuche vor und stellt fest, dass keine Fehler oder Fehler innerhalb des Verantwortungsbereiches von eloquium vorliegen, kann der Aufwand dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, eloquium vor Beginn und während der Leistungserbringung über geplante technische oder grafische Modifikationen an einer zu vermarktenden Website mindestens 2 Wochen im Voraus zu informieren.

(4) Für den Fall, dass eloquium die Positionen der Website des Auftraggebers unter Suchbegriffen in Suchmaschinenindizes verbessern soll (Indexoptimierung) verpflichtet sich der Auftraggeber, eloquium vor Beginn der Leistungserstellung über bisherige Indexoptimierungsaktivitäten ausführlich zu informieren. Sollte die Website des Auftraggebers aufgrund bisheriger Aktivitäten aus einem oder mehreren Suchmaschinenindizes entfernt worden sein (Blacklisting), ist eloquium von der Leistungspflicht befreit und zum Rücktritt berechtigt.

(5) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungs- und Informationspflichten nicht, nur teilweise oder fehlerhaft nach, ist eloquium insoweit von der Leistungspflicht befreit. Leistet eloquium dennoch, wird der Aufwand entsprechend der gültigen Preisliste in Rechnung gestellt.

VI. Preise und Zahlungen, Fälligkeit

(1) Sämtliche Preisangaben sind netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise und Konditionen.

(2) Rechnungen sind ohne Abzüge spätestens 7 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

(3) Für Leistungen, die eloquium nicht an seinem Geschäftssitz erbringt, können dem Auftraggeber Fahrtkosten, Spesen und ggf. Übernachtungskosten in Rechnung gestellt werden. Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Übernachtungskosten werden für diesen Fall nach Aufwand, Fahrten mit dem eigenen PKW und Spesen nach den gültigen und üblichen steuerlich absetzbaren Sätzen berechnet.

(4) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist eloquium berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8%-Punkten über dem Basiszinssatz zu fordern. Kann eloquium einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so ist eloquium berechtigt, diesen geltend zu machen.

(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, eloquium alle Kosten zu erstatten, die durch die Beitreibung von geschuldeten Rechnungsbeträgen entstehen, einschließlich der Honorare für Gerichtsvollzieher und Rechtsanwälte.

(6) Bei der Überschreitung von eventuell in der Rechnung eingeräumten Zahlungsfristen ist eloquium auch ohne Mahnung berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen.

(7) eloquium ist darüber hinaus berechtigt, im Verzugsfall die Server sowie die Internetpräsenz des Kunden zu sperren und alle sonstigen Leistungen zurückzubehalten.

(8) Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Auftraggebers sind nicht statthaft, es sei denn es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.

(9) Rechnungen werden per E-Mail als Anhang zugestellt. Bei Zustellungswunsch per Brief ist eloquium berechtigt, eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben. Bei rückwirkender Rechnungsänderung, welche nicht durch Verschulden von uns zustande kommt, ist eloquium berechtigt, eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben.

VII. Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Es gelten die im Vertrag vereinbarten Vertragslaufzeiten und Regelungen zur Vertragskündigung. Sind im Vertrag keine Regelungen zur Vertragslaufzeit oder Kündigung getroffen, läuft der Vertrag bis zur vollständigen Leistungserbringung. Die Möglichkeit der fristlosen Vertragskündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

(2) eloquium sowie der Auftraggeber sind unbeschadet etwaiger anderweitiger Kündigungsrechte berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Vertragspartei gestellt wird oder eine Vertragspartei in Vermögensverfall gerät.

(3) eloquium behält sich das Recht der Leistungseinstellung oder Vertragskündigung vor, sofern der Auftraggeber ausstehende Rechnungen bei Fälligkeit nicht begleicht.

VIII. Haftung und Gewährleistung Dienstleistungen

(1) eloquium haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sofern sie sich nicht aus einer Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ergeben haben, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(2) Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von eloquium für von ihnen verursachte Schäden aufgrund leichter Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Vertretern, Subunternehmern und sonstigen Mitarbeitern.

(3) Bei schuldhafter Verletzung von Vertragspflichten haftet eloquium nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden bzw. maximal zur Höhe des Auftragswertes. Dies gilt nicht für die Haftung für Leben, Körper und Gesundheitsschäden.

(4) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(5) Im Übrigen sind Schadenersatzansprüche einschließlich entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Auftraggebers ausgeschlossen.

(6) Bei nicht einwandfreier Erbringung von Leistungen, die eine Ergebniserreichung nicht unerheblich beeinträchtigen, hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung. eloquium behält sich das Wahlrecht bzgl. der Art der Nacherfüllung vor. Ein Anspruch auf Minderung der Vergütung besteht nur bei Fehlschlagen der Nacherfüllung. Für die Nacherfüllung hat der Auftraggeber eloquium eine angemessene Frist zu setzen. Findet innerhalb der Frist die Nacherfüllung nicht statt, so kann der Auftraggeber Rückzahlung der anteiligen Vergütung im Umfang der nicht ordnungsgemäß erbrachten Leistung verlangen bzw. vom Vertrag zurücktreten.

(7) eloquium ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten und/oder von eloquium selbst im Auftrag erstellte verwendeten Daten, Datenbanken, Markennamen, Domainnamen sowie sonstige Inhalte auf mögliche Schutzrechtsverletzungen und Wettbewerbsverstöße zu untersuchen. Der Auftraggeber stellt eloquium von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei und verpflichtet sich, eloquium die Schäden zu ersetzen, die ihr durch die Inanspruchnahme durch einen Dritten wegen einer möglichen Rechtsverletzung entstehen.

(8) Alle Schadenersatzansprüche gegen eloquium verjähren in einem Jahr nach Beginn der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung.

(9) Der Kunde versichert, die entsprechenden Lizenz-, Produkt- und Vertriebsrechte zu besitzen und stellt eloquium von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund von Produkt- oder sonstigen Rechten geltend machen.

(10) eloquium haftet nicht für Schäden einschließlich Folgeschäden, soweit Dritte die ihnen von eloquium zur Verfügung gestellten Informationen oder Materialien verändern oder verfälschen. Derartige Dritte sind weder Erfüllungs- noch Verrichtungsgehilfen von eloquium.

IX. Leistungsumfang, Haftung und Gewährleistung Hostingleistungen

(1) eloquium vermietet seinen Kunden Server im Windows- oder Webhosting. Der Kunde ist, wenn nicht bei eloquium andere Leistungspakete gebucht sind, für jegliche Software-Updates, Datensicherungen und die Wartung seines angemieteten Servers selbst verantwortlich.

(2) Soweit Gegenstand des Vertragsverhältnisses die Registrierung von Domainnamen ist, schuldet eloquium lediglich die Vermittlung der gewünschten Domain. Von einer tatsächlichen Zuteilung des Domainnamens kann der Kunde daher erst dann ausgehen, wenn dieser durch eloquium bestätigt wurde. Auf die Domainvergabe hat eloquium keinen Einfluss. Eine Haftung und Gewährleistung für die tatsächliche Zuteilung der bestellten Domainnamen ist ausgeschlossen.

(3) eloquium gewährleistet für die Infrastruktur der Rechenzentren eine Netzwerkverfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel. Ist die Sicherheit des Netzbetriebes oder die Aufrechterhaltung der Netzintegrität gefährdet, kann der Zugang zu den Leistungen je nach Erfordernis vorübergehend beschränkt werden.

(4) Soweit Daten an eloquium übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Soweit dies im jeweiligen Angebot enthalten ist, werden die Server regelmäßig gesichert. Für den Fall eines dennoch auftretenden Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an eloquium zu übermitteln.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, vor jeder eigenen oder in Auftrag gegebenen Änderung eine vollständige Datensicherung durchzuführen.

(6) Der Kunde erhält zur Pflege seines Angebotes eine Nutzerkennung und ein Passwort. Er ist verpflichtet, dies vertraulich zu behandeln und haftet für jeden Missbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung des Passwortes resultiert. Erlangt der Kunde davon Kenntnis, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist, hat er eloquium hiervon unverzüglich zu informieren. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von uns nutzen, haftet der Kunde eloquium gegenüber auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Im Verdachtsfall hat der Kunde deshalb die Möglichkeit, ein neues Kennwort anzufordern, das eloquium dem Kunden schnellstmöglich erstellt und zusendet.

(7) Für unmittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn durch technische Probleme und Störungen innerhalb des Internets, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, übernimmt eloquium keine Haftung.

(8) Gegenüber Unternehmern haftet eloquium bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Dies gilt nicht in allen Fällen von Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.

(9) Für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn haftet eloquium gegenüber Unternehmern nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt, max. auf 100 % der jährlichen Produktmiete.

X.Geheimhaltung

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche ihm bei der Vertragsdurchführung bekanntwerdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten. Dies gilt insbesondere für Informationen über die von eloquium eingesetzten Technologien und Arbeitsweisen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind. Dies gilt auch für einen Zeitraum von einem Jahr über das Vertragsende hinaus.

(2) eloquium verpflichtet sich zum Stillschweigen gegenüber Dritten über alle vertraulichen Informationen, die eloquium im Rahmen seiner Tätigkeit für den Kunden erfährt.

XI. Lieferung

(1) Der Lieferumfang wird durch die schriftliche Angebotsbestätigung des Käufers bestimmt.

XII. Rücksendungen

(1) Unfreie Sendungen können nicht angenommen werden. Der Rücksendung muss eine Kopie der Rechnung und ggf. eine Fehlerbeschreibung beigefügt werden.

(2) Ergibt die Überprüfung eines reklamierten Artikels, dass der vom Käufer geltend gemachte Fehler oder Schaden nicht vorliegt, sondern dass der Artikel mangel- und fehlerfrei ist, ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer die Prüfkosten gegen Zahlung einer Pauschale in Höhe von 25,00 € zzgl. MwSt. pro Überprüfung in Rechnung zu stellen. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines niedrigeren Aufwandes, dem Verkäufer der Nachweis eines höheren Aufwandes vorbehalten. Zusätzlich hat in diesem Fall der Käufer die Versandspesen zu zahlen. Prüfkosten und Versandspesen werden gegen Barnachnahme erhoben.

(3) Material und Waren, das auf Kundenwunsch gesondert gefertigt oder konfektioniert wurde, ist von der Rücksendung und der Rückvergütung ausgeschlossen.

XIII. Widerrufsrecht

(1) Der Käufer kann lt. §§ 355 ff. BGB die Bestellung 2 Wochen nach Eingang der Lieferung widerrufen. Davon ausgeschlossen sind bereits geöffnetes Verbrauchsmaterial wie z. B. Toner, Papier etc. werden.

(2) Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und sollte durch Rücksendung der Ware oder schriftlich per Brief oder Fax erfolgen.

(3) Der Verkäufer ist nach Eingang des Widerrufs und Erhalt der Ware verpflichtet, den Warenwert lt. § 347 Abs. 2 BGB, zzgl. der regulären inländischen Rücksendekosten, bei einem Warenwert über 40,00 € zu erstatten. Der Käufer ist zur freien Rücksendung der kompletten Ware in unbeschädigter Originalverpackung und verkaufsfähigem Zustand spätestens am 14. Tag nach Erhalt der Lieferung verpflichtet (unfreie Pakete können aus logistischen Gründen nicht angenommen werden). Die Ware muss sorgfältig und in einer separaten, gut gepolsterten Umverpackung zurückgesendet werden. Auf dem Paket muss die Aufschrift „WIDERRUF“ deutlich zu erkennen sein.

(4) Bei benutzter Ware wird die Wertminderung, Wertverfall, etc. nach § 357 Abs. 3 BGB in Rechnung gestellt. Eine Prüfung der Ware (Inaugenscheinnahme) ist gestattet, jedoch nicht die Inbetriebnahme bzw. Nutzung (ausprobieren). § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 entfällt somit. Defekte Ware ist gänzlich vom Widerruf ausgeschlossen.

(5) Gewerbliche Kunden sowie Dritte lt. § 351 BGB sind von dieser Regelung des Widerrufs ausgeschlossen.

XIV. Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen zu Verträgen einschließlich Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen eines Vertrages und/oder der vorliegenden AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmungen sind dem Sinn und Zweck des geschlossenen Vertrages entsprechend durch rechtswirksame und durchführbare Bestimmungen zu ersetzen, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung den rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen so nahe wie möglich kommen.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts.

(4) Bei offensichtlichen Schreib-, Druck- und Rechenfehlern im Angebot, in der Auftragsbestätigung, in der Vertragsvereinbarung oder in der Rechnung von eloquium ist eloquium zur Vertragsanpassung berechtigt. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

(5) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Dieburg.

Stand: 01.02.2020